Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Die Gemeinnützige Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss (kurz bfg) ist eine 100 %Tochter des Technologiezentrum Glehn. Im Auftrag der Kommunen im Rhein-Kreis Neuss koordiniert die bfg die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes und ist Anstellungsträger der Schulsozialarbeiter*innen.
Im gesamten Rhein-Kreis Neuss unterstützen 31 Schulsozialarbeiter*innen Kinder, Jugendliche und deren Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Im Umfeld von Schulen und Kindertageseinrichtungen bieten sie überdies Beratung und pädagogische Projekte an.

Das Bildungs- und Teilhabepaket
Mit dem “Bildungs- und Teilhabepaket” stehen vielfältige Leistungen und Hilfen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zur Verfügung.
Ziel dieser Leistungen ist es, Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Benachteiligungen in der Bildung auszugleichen. In den Bereichen Schule, Sport, Musik und Kultur gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, um dies zu gewährleisten. Im Bildungsbereich werden die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung oder auch Ausflüge und Klassenfahrten übernommen, sowie die Anschaffung von Schulmaterial oder einer Monatsfahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel bezuschusst. Sofern eine Lernförderung erforderlich ist, wird auch diese finanziert. In der Freizeit werden Kosten für z.B. Instrumente oder Vereine übernommen.
Anschauliche Informationen zu dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auch in den hier eingestellten kurzen Videos.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene oder deren Familien müssen im Regelfall eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Jobcenter (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld – SGB II)
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -SGB XII)
- Wohngeld (WoGG)
- Kinderzuschlag (KiZ)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
das Bildungs- und Teilhabepaket?
In den folgenden Kategorien finden Sie Informationen und Videos zu den einzelnen Bereichen des BuT.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein monatliches Budget von 15€ für Vereinsbeiträge, Kultur und Freizeitangebote (z.B. Sportvereine, Musikunterricht, Schwimmkurse, Ferienfreizeiten usw.). Dieser Betrag lässt sich ansammeln, um größere Anschaffungen zu ermöglichen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Hobby stehen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Rhein-Kreis Neuss.
Antragstellung und Kontakt
Für eine persönliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die/den Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiter der betreffenden Schule oder der Kommune.
Sollte es bei Ihnen an der Schule keine Angebote der Schulsozialarbeit geben, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter der Koordination Schulsozialarbeit.
Koordination: 02182 85 07 42
Grundsätzlich können die Anträge auch direkt bei den Leistungsträgern, dem Jobcenter und den Sozialämtern gestellt werden.
Schulsozialarbeit
Die weiteren Angebote der Schulsozialarbeit richten sich an alle am Schulleben Beteiligten. Die Schulsozialarbeit versteht sich dabei als Kontakt- und Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte der jeweiligen Schulen im Kreisgebiet und bietet bedarfsorientierte Unterstützung und Hilfe.
Die vielfältigen Angebote der Schulsozialarbeit zielen darauf ab, Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung zu fördern, die Lebenssituation von benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu verbessern und Chancengleichheit herzustellen.
Neben dem Angebot der Beratung engagiert sich Schulsozialarbeit im Schulalltag durch Projekte und Gruppenangebote zu unterschiedlichsten Themen. Je nach Bedarf können dies u.a. Projekte im Bereich Streitschlichtung, Klassenrat und Zusammenhalt, Schülerparlament, Konfliktbewältigung und Mobbing sein. Auch Informationen zu Gefahren im Internet, Suchtmittelgebrauch sowie Hilfen bei häuslicher oder sexualisierter Gewalt können hierzu gehören. Ebenso begleiten Schulsozialarbeiter mitunter Kinder im Unterricht, nehmen an Arbeitsgruppenteil und organisieren Ferienmaßnahmen.
