Informationen zur jährlichen Pflichtfortbildung für BetreuungsassistentInnen

Cropped of female social worker helping senior woman to walk with walker at home
Fakten
Abschluss Teilnahmebescheinigung
Unterrichtsform Präsenzschulung / Onlinepräsenzschulung
Unterrichtszeiten 1. Tag: 9:00-17:00
2. Tag: 9:00-15:00
Dauer 2 Seminartage
Standort der jeweilige Standort ist im Seminarkalender aufgeführt
Nächster Starttermin siehe Seminarkalender

Die jährlich geforderte Aktualisierung für Betreuungskräfte

Betreuungskräfte sind gem. der Richtlinie nach § 53b SGB XI (vormals § 87b SGB XI und § 53c SGB XI) gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme mit einem Umfang von 16 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
Diese vorgeschriebene Fortbildung dient der Reflexion der beruflichen Praxis und der Aktualisierung des Wissens. Die Begleitung und Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen ist eine überaus verantwortungsvolle Aufgabe.

Eine Auswahl verschiedener Schwerpunktthemen inklusive der Terminübersicht finden Sie in der Broschüre, die Sie hier herunterladen können.

 

Der Seminaraufbau

Die Organisation sieht die Durchführung jeweils am ersten Seminartag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am zweiten Seminartag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr vor.

 

Zusätzliche Infos

Einen Übersichtsflyer können Sie herunterladen. Alle Starttermine unserer Seminare finden Sie in unserem Kalender unter Seminarkalender.

Kursmodule

Die Inhalte der Schulung sind jeweils identisch in zwei Phasen gegliedert. Der erste Tag widmet sich der Praxisreflexion, der zweite Tag der Aktualisierung des Fachwissens. Dabei werden beispielsweise die Kenntnisse über Demenzerkrankungen vertieft, Verhaltens- und Therapieformen thematisiert oder Bewegungsübungen zur Mobilisation erlernt.
Bei der Auswahl der Themen richten wir uns nach neuesten Entwicklungen als auch nach Wünschen unserer regelmäßigen Teilnehmer. Somit arbeiten wir partnerschaftlich aus der Praxis für die Praxis. Alle Seminare erfüllen die Anforderungen an die jährlichen Fortbildungen von Betreuungskräften nach § 53b SGB XI, stehen aber allen Interessierten offen.

Förderung

Die jährliche Rezertifizierungsschulung wird in der Regel durch den Arbeitgeber des/r Betreuungsassistent/in finanziert.

 

Fördermöglichkeiten

Informationen zu Fördermöglichkeiten für unsere Bildungsangebote haben wir für Sie zusammengestellt. Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.