Belehrung nach dem
Infektionsschutzgesetz
Nach den § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist für Menschen, die
- in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder
- gewerbsmäßig Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
eine Belehrung vorgeschrieben.
So funktioniert es
- Anmeldung
Bitte rufen Sie die Buchungsseite Ihres zuständigen Gesundheitsamtes auf. Eine Übersicht finden Sie unten. Im ersten Schritt wählen Sie sich Ihren Wunschtermin (Mo-Fr 8:00-20:30 Uhr, Sa 9:00-15:30 Uhr) aus und tragen Ihre Kontaktdaten ein. Die Bezahlung wird in diesem Vorgang durchgeführt. Sie erhalten per E-Mail eine Anmeldebestätigung. - Belehrungstermin
Die Belehrung findet über dieses Verfahren ausschließlich online statt. Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches und eine stabile Internetverbindung.
Bitte starten Sie Ihr Gerät 15 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: www.gotzg.de
Sie werden in einem Zeitfenster von 15 Minuten vor oder nach Ihrem Termin angerufen. Bitte halten Sie zu dem Anruf Ihr Legitimationsdokument bereit.
In dem Anruf findet eine Legitimationsprüfung statt und Sie erhalten danach Ihren persönlichen Seminar-Code. Diesen Code geben Sie zum Start der Hygienebelehrung – online auf der Seite www.gotzg.de ein. Die Belehrung wird ca. 30 – 40 Minuten dauern. Nach erfolgreicher Durchführung der Belehrung können Sie sich das Zertifikat digital herunterladen.
Sie haben Fragen zur Anmeldung oder Durchführung der Belehrung?
Dann erreichen Sie uns Mo-Fr von 8:00-21:30 Uhr und Sa von 9:00-16:30 Uhr.
Informationen über angebotene
Sprachen
Aktuell bieten wir die folgenden 26 Sprachen mit Untertiteln oder auch zusätzlich simultan übersetzt in Landessprache:
- Deutsch (inklusive Gebärdensprache)
- Deutsch (Einfache Sprache)
- Albanisch
- Arabisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Bulgarisch
- Chinesisch
- Englisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Farsi (gesprochen in Persien und im Iran) simultan übersetzt in Landessprache
- Französisch
- Griechisch
- Italienisch
- Japanisch
- Koreanisch
- Kroatisch
- Kurdisch
- Polnisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Portugiesisch
- Rumänisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Russisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Serbisch
- Slowakisch
- Spanisch
- Tschechisch
- Türkisch
- Ukrainisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Ungarisch (simultan übersetzt in Landessprache)
- Vietnamesisch
Buchungsseiten der
Gesundheitsämter
Weitere Gesundheitsämter auf Anfrage!
Ansprechpartner für
Gesundheitsämter
Elke Marquardt
HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ
Bitte beachten Sie, dass wir die Abwicklung der Gebühren und die Durchführung der Onlinebelehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetzes als Auftragsverarbeiter des jeweiligen Gesundheitsamtes durchführen. Unsere gesonderte Datenschutzerklärung (Belehrung) zu diesem Angebot finden Sie hier.