Belehrung nach dem

Infektionsschutzgesetz

Nach den § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist für Menschen, die

  • in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden oder
  • gewerbsmäßig Umgang mit bestimmten Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommen,

eine Belehrung vorgeschrieben.

So funktioniert es

  1. Anmeldung
    Bitte rufen Sie die Buchungsseite Ihres zuständigen Gesundheitsamtes auf. Eine Übersicht finden Sie unten. Im ersten Schritt wählen Sie sich Ihren Wunschtermin (Mo-Fr 8:00-20:30 Uhr, Sa 9:00-15:30 Uhr) aus und tragen Ihre Kontaktdaten ein. Die Bezahlung wird in diesem Vorgang durchgeführt. Sie erhalten per E-Mail eine Anmeldebestätigung.
  2. Belehrungstermin
    Die Belehrung findet über dieses Verfahren ausschließlich online statt. Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches und eine stabile Internetverbindung.
    Bitte starten Sie Ihr Gerät 15 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und geben Sie folgenden Link ein: www.gotzg.de
    Sie werden in einem Zeitfenster von 15 Minuten vor oder nach Ihrem Termin angerufen. Bitte halten Sie zu dem Anruf Ihr Legitimationsdokument bereit.
    In dem Anruf findet eine Legitimationsprüfung statt und Sie erhalten danach Ihren persönlichen Seminar-Code. Diesen Code geben Sie zum Start der Hygienebelehrung – online auf der Seite www.gotzg.de ein. Die Belehrung wird ca. 30 – 40 Minuten dauern. Nach erfolgreicher Durchführung der Belehrung können Sie sich das Zertifikat digital herunterladen.

Sie haben Fragen zur Anmeldung oder Durchführung der Belehrung?

Dann erreichen Sie uns Mo-Fr von 8:00-21:30 Uhr und Sa von 9:00-16:30 Uhr.

Informationen über angebotene

Sprachen

Aktuell bieten wir die folgenden 26 Sprachen mit Untertiteln oder auch zusätzlich simultan übersetzt in Landessprache:

  • Deutsch (inklusive Gebärdensprache)
  • Deutsch (Einfache Sprache)
  • Albanisch
  • Arabisch (simultan übersetzt in Landessprache)
  • Bulgarisch
  • Chinesisch
  • Englisch (simultan übersetzt in Landessprache)
  • Farsi (gesprochen in Persien und im Iran) simultan übersetzt in Landessprache
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Japanisch
  • Koreanisch
  • Kroatisch
  • Kurdisch
  • Polnisch (simultan übersetzt in Landessprache)
  • Portugiesisch
  • Rumänisch (simultan übersetzt in Landessprache)
  • Russisch (simultan übersetzt in Landessprache)
  • Serbisch
  • Slowakisch
  • Spanisch
  • Tschechisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch (simultan übersetzt in Landessprache)
  • Ungarisch (simultan übersetzt in Landessprache)
  • Vietnamesisch
Buchungsseiten der

Gesundheitsämter

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Ansprechpartner für

Gesundheitsämter

HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ

Bitte beachten Sie, dass wir die Abwicklung der Gebühren und die Durchführung der Onlinebelehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetzes als Auftragsverarbeiter des jeweiligen Gesundheitsamtes durchführen. Unsere gesonderte Datenschutzerklärung (Belehrung) zu diesem Angebot finden Sie hier.

HINWEISE ZUR BARRIEREFREIHEIT

Das TZG ist bemüht, das Online-Belehrungssystem gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Realisiert wurden bereits die nachfolgenden Aspekte.

  • Fachbegriffe werden nur dort eingesetzt, wo diese zwingend erforderlich sind.
  • Abkürzungen erhalten eine lesbare Beschreibung.
  • Die Schriftgröße ist skalierbar (Über die Tastenkombination „Strg“ und „+“, bzw. „Strg“ und „-„, lässt sich die Schriftgröße vergrößern oder verkleinern. Alternativ kann man die „Strg“-Taste gedrückt halten und das Mausrad drehen. Das Design der Webseite passt sich an, so dass die Seite auch weiterhin verwendet werden kann.
  • Texte wurden auf allgemeine Verständlichkeit hin überprüft.
  • Webseite und Materialien sind in 26 Sprachen, leichter Sprache und Gebärdensprache verfügbar.
  • Für die Videos sind Audiodeskription und Untertitel verfügbar.
  • Bedienbarer Videoplayer.
  • Die Darstellung der Inhalte passt sich dem entsprechenden Gerät an (responsive Design).
  • Gleichbleibende Navigation.
  • Optimiertes Kontrastverhalten.
  • Alternativtext für Bedienelemente und verlinkte Bilder.

Zudem ist ein Screenreader in Planung.

Zielvorstellung ist es, die WCAG-AAA-Konformität für den Endbenutzer der Anwendung zu erreichen. Anregungen hierzu nehmen wir gerne entgegen (M.Doerr@TZ-Glehn.de).