Berufspädagogische Zusatzqualifikation und jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleitende

Abschluss | Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim MDK | |
Unterrichtsform | Präsenz | |
Unterrichtszeiten | jeweils von 8:30-15:30 Uhr | |
Dauer | 3 Tage (24 Unterrichtseinheiten) | |
Standort | TZG | |
Nächster Starttermin | siehe Seminarkalender |
Praxisanleiter/innen in der Pflegeausbildung haben ihre kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich, gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Sie sichern mit ihrer Anleitung die Qualität der Ausbildung und tragen auch wesentlich zur zukünftigen Pflege- und Betreuungsqualität der Einrichtung bei. Außerdem sorgen sie für kompetenten Fachkräfte-Nachwuchs.
Der Seminaraufbau
- Reflexion im Kontext der neuen Pflegeausbildung
- Rahmenausbildungspläne/ Curricula
- Lernförderliche Bedingungen
- Kommunikation personen- und situationsorientiert gestalten
- Förderung von Selbstverantwortung von Auszubildenden
- und zukünftigen Mitarbeiter/innen
- Das Anleitungskonzept im Qualitätscheck
- Beurteilungen angemessen erstellen
Die jährliche Pflichtfortbildung wird in der Regel durch den Arbeitgeber finanziert.