Berufspädagogische Zusatzqualifikation und jährliche Pflichtfortbildung für Praxisanleitende

praxisanleitende
Fakten
Abschluss Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim MDK
Unterrichtsform Präsenz
Unterrichtszeiten jeweils von 8:30-15:30 Uhr
Dauer 3 Tage (24 Unterrichtseinheiten)
Standort TZG
Nächster Starttermin siehe Seminarkalender

Praxisanleiter/innen  in  der  Pflegeausbildung  haben  ihre  kontinuierliche,  insbesondere  berufspädagogische  Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich, gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.

Sie sichern mit ihrer Anleitung  die  Qualität  der  Ausbildung  und  tragen  auch  wesentlich  zur  zukünftigen  Pflege-  und  Betreuungsqualität  der Einrichtung bei. Außerdem sorgen sie für kompetenten  Fachkräfte-Nachwuchs.

Der Seminaraufbau

  • Reflexion im Kontext der neuen Pflegeausbildung
  • Rahmenausbildungspläne/ Curricula
  • Lernförderliche Bedingungen
  • Kommunikation personen- und situationsorientiert gestalten
  • Förderung von Selbstverantwortung von Auszubildenden
  • und zukünftigen Mitarbeiter/innen
  • Das Anleitungskonzept im Qualitätscheck
  • Beurteilungen angemessen erstellen

Die jährliche Pflichtfortbildung wird in der Regel durch den Arbeitgeber finanziert.