Informationen zur jährlichen Pflichtfortbildung für BetreuungsassistentInnen
Abschluss | Teilnahmebescheinigung | |
Unterrichtsform | Präsenzschulung / Onlinepräsenzschulung | |
Unterrichtszeiten | 1. Tag: 9:00-17:00 2. Tag: 9:00-15:00 |
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Dauer | 2 Seminartage | |
Standort | der jeweilige Standort ist im Seminarkalender aufgeführt | |
Nächster Starttermin | siehe Seminarkalender |
Die jährlich geforderte Aktualisierung für Betreuungskräfte
Betreuungskräfte sind gem. der Richtlinie nach § 53b SGB XI (vormals § 87b SGB XI und § 53c SGB XI) gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme mit einem Umfang von 16 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
Diese vorgeschriebene Fortbildung dient der Reflexion der beruflichen Praxis und der Aktualisierung des Wissens. Die Begleitung und Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen ist eine überaus verantwortungsvolle Aufgabe.
Eine Auswahl verschiedener Schwerpunktthemen inklusive der Terminübersicht finden Sie in der Broschüre, die Sie hier herunterladen können.
Der Seminaraufbau
Die Organisation sieht die Durchführung jeweils am ersten Seminartag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am zweiten Seminartag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr vor.
Zusätzliche Infos
Einen Übersichtsflyer können Sie herunterladen. Alle Starttermine unserer Seminare finden Sie in unserem Kalender unter Seminarkalender.
Kursmodule
Die Inhalte der Schulung sind jeweils identisch in zwei Phasen gegliedert. Der erste Tag widmet sich der Praxisreflexion, der zweite Tag der Aktualisierung des Fachwissens. Dabei werden beispielsweise die Kenntnisse über Demenzerkrankungen vertieft, Verhaltens- und Therapieformen thematisiert oder Bewegungsübungen zur Mobilisation erlernt.
Bei der Auswahl der Themen richten wir uns nach neuesten Entwicklungen als auch nach Wünschen unserer regelmäßigen Teilnehmer. Somit arbeiten wir partnerschaftlich aus der Praxis für die Praxis. Alle Seminare erfüllen die Anforderungen an die jährlichen Fortbildungen von Betreuungskräften nach § 53b SGB XI, stehen aber allen Interessierten offen.
Förderung
Die jährliche Rezertifizierungsschulung wird in der Regel durch den Arbeitgeber des/r Betreuungsassistent/in finanziert.
Fördermöglichkeiten
Informationen zu Fördermöglichkeiten für unsere Bildungsangebote haben wir für Sie zusammengestellt. Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.