Menschen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen und Umgang mit sensiblen tierischen Lebensmitteln haben, benötigen seit rund 20 Jahren ein so genanntes „Gesundheitszeugnis“. Damit verbunden ist eine Hygiene-Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Die wird im Rhein-Kreis Neuss seit Juni 2018 als Modellprojekt des Kreises und der kreiseigenen Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) digital angeboten. Mit großem Erfolg:
10 000 Online-Belehrungen haben bereits stattgefunden; außerdem macht das Modell deutschlandweit Schule. Elf kreisfreie Städte und Kreise haben das Konzept bereits übernommen. Mit weiteren ist das TZG im Gespräch.

„Der Rhein-Kreis ist schon Vorreiter bei vielen Online-Diensten – von unserer stark nachgefragten Straßenverkehrsamt–App bis zur vom Land NRW übernommenen Pflegefinder-App. Mit der Online-Belehrung zum Infektionsschutz haben wir unsere wegweisenden digitalen Angebote für mehr Bürger-Service weiter ausgebaut“, freut sich Landrat Hans-Jürgen Petrauschke über die große Nachfrage seitens der Nutzer wie auch von anderen Kommunen. Aktuell gehören dazu neben den Städten Köln, Aachen und Bielefeld die Kreise Ennepe-Ruhr, Unna, Odenwald, Rhein-Erft, Herford, Höxter, Heinsberg und Märkischer Kreis.

„Pandemie-bedingt können die Hygiene-Belehrungen momentan nicht in der bisherigen Präsenzform stattfinden. Deshalb ist das webbasierte System eine wichtige Erweiterung unserer Möglichkeiten“, sagt Dr. Michael Dörr, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises hatte bereits 2007 das Anmeldeverfahren und eine Bezahl-Funktion im Internet realisiert. Das Belehrungsverfahren selbst wurde zunächst jedoch weiter traditionell durchgeführt.

Die Technologiezentrum Glehn GmbH hatte Anfang 2018 nach kurzer Entwicklungszeit ein funktionsfähiges System zur Online-Schulung präsentiert, das schon wenige Monate später in die praktische Anwendung gegangen ist. „Mittlerweile hat das TZG eine Komplettlösung entwickelt, die vom Anmelde- und Bezahl-System bis zur Online-Belehrung reicht“, erläutert TZG-Geschäftsführer Raimund Franzen. Auch das administrative Verfahren werde durch das TZG begleitet, so dass Servicezeiten wochentags von 8.00 bis 20.30 Uhr und samstags von 9.00 bis 16:00 Uhr angeboten werden.

Quelle: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/2020/digitaler-service-des-kreises-macht-schule-bereits-10-000-online-belehrungen-nach-dem-infektionsschutzgesetz/