Teil des Teams Hygienebelehrung beim TZG: Annika Zizkat, Dr. Michael Dörr, Elke Marquardt und Raimund Franzen (v.l.n.r.)

Die Technologiezentrum Glehn GmbH bietet seit 2018 eine webbasierte Anwendung für eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (gemäß §§ 42/43 Abs. 1 IfSG) für Personen im Umgang mit Lebensmitteln an. Dieses Programm namens „Hygienebelehrung-online“ steht in 19 Sprachen zur Verfügung und wird aktuell bereits von knapp 90 Gesundheitsämtern eingesetzt. Es ist die dritte Anwendung für Ämter, welche vom Projektbüro Digitale Tools (PDT) aufgenommen und für den Einsatz im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) geprüft und empfohlen wurde.

 

Das Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz schreibt eine Belehrung für Personen vor, die während einer Tätigkeit mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies ist zum Beispiel in Restaurants, Cafés oder Kantinen der Fall. Die Belehrung ist für diese Personen verpflichtend und darf zu Beginn der Tätigkeit nicht länger als drei Monate zurückliegen.

 

Die Vorteile der „Hygienebelehrung – online“

Mithilfe eines in Zusammenarbeit mit den angebundenen Gesundheitsämtern erstellten Videos, Merkblatts und einem abschließenden Test, ist die Belehrung vollständig digitalisiert und kann daher orts- und zeitunabhängig durchgeführt werden. Dank der Möglichkeiten dieses E-Learning-Programms können die Ämter personell deutlich entlastet werden. Bei Fragen steht den Teilnehmenden während der gesamten Belehrungszeit eine Hotline zur Verfügung.

 

Weitere Infos finden Sie hier: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz