Die Online-Folgebelehrung beim TZG – unkompliziert, schnell und günstig

 

Menschen, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen so Einiges im Blick haben, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen: Grundlage hierfür sind die §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes, in denen der richtige Umgang mit Lebensmitteln gesetzlich geregelt ist. So ist vorgeschrieben, dass alle Personen, die vermeintlich keimbelastete Nahrungsmittel gewerblich – beispielsweise in der Gastronomie – verarbeiten und verteilen erstmalig mit diesen Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen, wenn Sie bei Arbeitsantritt eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Erstbelehrung nach §§42, 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes) vorweisen können. Nach 2 Jahren muss dieses Wissen wieder aufgefrischt werden und die sogenannte Folge-Belehrung wird fällig. Diese kann durch den Arbeitgeber oder Online absolviert werden.

 

Die TZ Glehn GmbH bietet die Online-Folgebelehrung ab sofort für 15 Euro an: Unser Online-Kurs zur Infektionsschutzbelehrung umfasst das erforderliche Wissen über mögliche Infektionswege, hygienische Verhaltensregeln und aktive Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung über ihr erworbenes Wissen. Die Folgebelehrung online wird aktuell in 23 (zukünftig 27) Sprachen teils mit Untertiteln angeboten. Über folgenden Link können interessierte Personen oder Arbeitgeber die Anmeldung zur Folgebelehrung vornehmen: https://fob.gotzg.de.

 

Haben Sie weitere Fragen? Kein Problem! Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail unter fob.ifsg@tz-glehn.de oder rufen uns an (02182 -850 765).

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