Unser Dozent Michael Rohrlich unterrichtet zum Thema Künstliche Intelligenz an der TZG Akademie und hat uns unsere Fragen dazu beantwortet:
1) Welche Fragen werden Ihnen häufig als erstes gestellt?
Das ist schwer zu sagen, weil es im Zusammenhang mit KI aktuell sehr viele, z.T. noch ungeklärte Rechtsfragen gibt. Häufig kommt die Frage, wem KI-Erzeugnisse eigentlich „gehören“. Auch die Frage, ob man KI-Erzeugnisse speziell kennzeichnen muss, kommt recht häufig.
2) Wem gehören die Daten, die bei der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz verwendet werden?
Die zur Entwicklung von KI verwendeten Daten können ganz unterschiedlichen Menschen „gehören“ – den Begriff muss ich in Anführungszeichen setzen, da es hier kein Eigentum an Daten gibt, man kann sie also nicht z.B. wie ein Haus oder ein Auto besitzen. Wenn Daten zur KI-Entwicklung oder auch zum KI-Training eingesetzt werden, stammen diese nicht selten aus allen frei verfügbaren Online-Quellen. Dies ist, jedenfalls nach europäischem Urheberrecht, auch grdsl. zulässig, sofern die eigentlichen Urheber nicht widersprechen. Daneben gibt es aber natürlich auch noch viele Detailfragen etwa aus dem Marken- oder dem Datenschutzrecht.
3) Wie kann ich eine sichere Nutzung für meine Mitarbeitenden gewährleisten?
Es sollte darauf geachtet werden, dass möglichst keine personenbezogenen Daten und auch keine sensiblen Informationen, wie etwa Geschäftsgeheimnisse, in der KI verarbeitet werden. Auch Fragen des Urheber- oder des Markenrechts sollten im Vorfeld geklärt werden. Es kommt aber stark darauf an, welche Art KI eingesetzt wird, also ob es sich z.B. um eine Software-as-a-Service-Lösung oder um eine On-Premise-Variante handelt, die auf eigenen Rechnern betrieben wird. Bei SaaS-Lösungen ist insbesondere wichtig, wo der KI-Anbieter seinen Sitz bzw. Serverstandort hat.
4) Was ist hinsichtlich Datenschutzes zu beachten?
Jede Menge, sowohl beim Training von KI also auch im Rahmen der Nutzung von KI. Denn der Begriff der personenbezogenen Daten ist sehr weitgehend zu verstehen. Wenn solche mit KI verarbeitet werden sollen, dann darf dies nur auf Basis einer Rechtsgrundlage geschehen, es müssen bestimmte Pflichtinformationen erfolgen, die Datenschutz-Dokumentation muss angepasst werden, es ist in vielen Fällen eine sog. Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen etc.
5) Was bedeutet der AI-Act für meine Arbeit mit KI?
Als Nutzer kann ich zwar auch unter den AI-Act (KI-Gesetz) fallen, auf mich kommen aber regelmäßig nur sehr wenige Pflichten zu, im Wesentlichen Transparenzpflichten. Je nach Konstellation kann man aber auch als Betreiber oder gar als Anbieter beziehungsweise Importeur gelten, für die dann unter Umständen mehr Pflichten bestehen, insbesondere im Fall von sogenannte Hochrisiko-KI.
Wenn Sie Fehler bei der Nutzung von KI verhindern möchten, ist es hilfreich, dass Sie und Ihre Mitarbeiter passende Weiterbildungen der TZG Akademie besuchen. So können Sie sich wichtiges Grundwissen aneignen! 😊